Grunderwerbsteuer-Befreiungen für Personengesellschaften ab 2024: Was Unternehmer wissen müssen

Fakt ist:

  • Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1. Januar 2024 wird der Begriff der Gesamthand im Gesellschaftsrecht abgeschafft.
  • Steuerbefreiungen für Grundstücksübertragungen unter Beteiligung von Personengesellschaften sind an den Begriff der Gesamthand geknüpft.

Auswirkungen:

  • Es ist derzeit unklar, ob und in welchem Umfang diese Steuerbefreiungen nach dem Inkrafttreten des MoPeG weiter gelten werden.
  • Für Übertragungen, die bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden, gelten die bisherigen Steuerbefreiungen.
  • Für Übertragungen ab dem 1. Januar 2024 ist derzeit mit Rechtsunsicherheit zu rechnen, inwieweit die Bundesregierung hier noch in 2023 tätig wird, ist derzeit unklar.

Praxishinweis:

  • Erwägen, ob Grundstücksübertragungen unter Beteiligung von Personengesellschaften noch in 2023 durchzuführen sind.

Erläuterung:

Bisher sind Grundstücksübertragungen unter Beteiligung von Personengesellschaften in bestimmten Fällen von der Grunderwerbsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise Übertragungen von Grundstücken von einer Person auf eine Personengesellschaft oder von einer Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft. Diese Steuerbefreiungen sind an den Begriff der Gesamthand geknüpft.

Mit dem MoPeG wird der Begriff der Gesamthand im Gesellschaftsrecht abgeschafft. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die bisherigen Steuerbefreiungen daher ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gelten.

Allerdings gibt es noch keine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Steuerbefreiungen. Der Bundesrat hat empfohlen, dass Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin als Gesamthand gelten. Die Bundesregierung hat diese Empfehlung bisher nicht übernommen, hat aber angekündigt, die Rechtslage bis Ende 2023 zu klären.

Sie sollten daher überlegen, ob sie Grundstücksübertragungen unter Beteiligung von Personengesellschaften noch in 2023 durchführen möchten und sich daher frühzeitig von einem Steuerberater beraten lassen.

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Steffen Siesing

Geschäftsführer der BilanzManufaktur

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Christian S.